Ortsgemeinden sind zur Durchführung von Selbstverwaltungsaufgaben verwendungsberechtige Stellen im Sinne des Gesamtvertrags zwischen der Vermessungs- und Katasterverwaltung und den Kommunen. Sie dürfen Geobasisdaten nutzen. Die Übermittlung erfolgt über die Ausgabe- und Transferkomponente (ATK) des Liegenschaftskatasters. Dieser Zugang kann hier beantragt werden.
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