Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

für die Bereitstellung und Lieferung von Geodaten, Geodatendiensten und Produkten der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz

 

(Stand 25. Mai 2018)

 
  1. Gegenstand
     

    Lieferungen und Leistungen des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz und der rheinland-pfälzischen Vermessungs- und Katasterämter (nachfolgend: VermKV) von Geoinformationen (nachfolgend: Daten), Geodatendiensten (nachfolgend: Dienste) und sonstigen Produkten der VermKV erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Lieferung, Leistung bzw. Nutzung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie schriftlich zwischen der VermKV und dem Antragssteller/Besteller vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Antragsstellers oder Bestellers werden nicht anerkannt.

     
  2. Rechtliche Hinweise
     

    Die VermKV besitzt alle Rechte an den von ihr bereitgestellten Daten, Diensten und sonstigen Produkten. Insbesondere besitzt sie die Urheberrechte an den kartographischen Werken, die Rechte an den Luftbildern und die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Außerdem unterliegen die Daten, Dienste und sonstigen Produkte den Bestimmungen des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm).

    Jede Nutzung der Daten, Dienste und sonstigen Produkte durch Umarbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Weitergabe, Veröffentlichung, Präsentation im Internet oder auf sonstige Weise, die über die nachstehenden Bedingungen hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Einwilligung der VermKV zulässig. Zuwiderhandlungen sind nach §§ 106 ff. UrhG mit Strafe bedroht.

    Die VermKV kann ein entsprechendes Nutzungs-/Verwendungsrecht (Vervielfältigungsbefugnis) auf schriftlichen Antrag hin einräumen. Unberührt bleibt im Übrigen die Befugnis des Antragstellers/Bestellers, Vervielfältigungen von rechtmäßig erworbenen Auszügen aus den Produkten für eigene interne, nicht geschäftliche Zwecke anzufertigen, soweit es sich nicht um Umwandlungen handelt (allgemeine Vervielfältigungsbefugnis). Umwandlung ist die Vervielfältigung von Geobasisinformationen durch die Erzeugung automatisiert zu verarbeitender Daten mit höherer Nutzbarkeit, z.B. durch Scannen oder Vektorisieren.

    Für Zwecke der unmittelbaren oder mittelbaren Vermarktung der Vervielfältigungen durch den Antragsteller/Besteller ist ein gesonderter Vertrag zwischen der VermKV und dem Antragsteller/Besteller abzuschließen.

     
  3. Vertragsschluss
     

    Ein privat-rechlicher Vertrag (Kaufvertrag) zwischen dem Besteller und der VermKV kommt nur durch Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung eines Auftrags durch die VermKV zustande.

    Die Kostenschuld nach dem Landesgebührengesetz (LGebG) entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang bei der zuständigen Behörde, im übrigen mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung.

     
  4. Entgelte/Gebühren
     

    Die Bereitstellung und Nutzung der Daten, Dienste und Produkte ist kostenpflichtig, soweit nicht anders geregelt. Die Höhe der Kosten richtet sich für Entgelte nach den Richtlinien über Entgelte für die Übermittlung der Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Entgeltrichtlinien VermKV RP) und für Gebühren nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 14. Juni 2014 in der geltenden Fassung ( https://lvermgeo.rlp.de/de/rechtsgrundlagen/)

    Die Entgelte und Gebühren enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit ihre Erhebung für den Verkauf bestimmter Produkte und Leistungen vorgeschrieben ist. Der Umsatzsteuerbetrag wird auf der Rechnung/Kostenentscheidung ausgewiesen.

    Die genannten Preise für Karten, CD-ROM und DVD sind für Wiederverkäufer beim Verkauf an Endkunden verbindlich, soweit nicht das Buchpreisbindungsgesetz Ausnahmen zulässt oder die Preisbindung aufgehoben worden ist.

    Wiederverkäufer erhalten auf Karten, CD-ROM und DVD Rabatte nach besonderen Bestimmungen. Im übrigen gelten die Mengenrabattierungen nach den Entgeltrichtlinien VermKV RP.

     
  5. Zahlungs- und Versandbedingungen
     

    Bei Lieferung auf Rechnung hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums zugunsten der angegebenen Bankverbindungen zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers werden Verzugszinsen in Höhe von 5 v.H. jährlich über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie Mahnkosten erhoben.

    Öffentlich-rechtliche Forderungen (Kostenentscheidungen) werden einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die Bestimmungen des Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 03.12.1974 (GVBl. S. 578) in der jeweils geltenden Fassung.

    Unmittelbar bei der VermKV erworbene Produkte können direkt bei den örtlichen Zahlstellen bezahlt werden. Eine Zahlung kann auch per SEPA-Basis-Lastschrift oder Nachnahme erfolgen. Das LVermGeo behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Bestellungen aus dem Ausland erfolgen nur gegen Vorauszahlung.

    Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Antragstellers/Bestellers. Soweit dieser Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Regelungen. Für verloren gegangene oder beschädigte Sendungen wird kein Ersatz geleistet. Versand- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Weitere Informationen zu den Versandkosten der VermKV sind zu finden unter ().

    Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.

    Der Antragsteller/Besteller ist verpflichtet, Sendungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Unrichtige oder unvollständige Sendungen oder sonstige offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu reklamieren. Daten sind innerhalb eines Monats nach Erhalt zu prüfen. Versteckte Mängel sind umgehend nach ihrer Feststellung innerhalb eines Jahres nach Empfang der Lieferung zu reklamieren. Beanstandungen werden nur innerhalb dieser Fristen berücksichtigt.

    Ein Verbraucher hat etwaige Mängel innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Lieferung zu reklamieren. Im Falle einer rechtzeitigen und begründeten Mängelanzeige stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu.

     
  6. Eigentumsvorbehalt
     

    Das Eigentumsrecht an den gelieferten Produkten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz.

     
  7. Widerrufsrecht
     

    Einem Verbraucher steht gemäß § 312g BGB ein Widerrufsrecht zu. Hierfür gelten die Bestimmungen der nachstehenden Widerrufsbelehrung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

     
  8. Streitschlichtung
     

    Informationen über Verbraucherschlichtungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten sind unter http://ec.europa.eu/odr/ erhältlich. Die E-Mail-Adresse der VermKV ist: lvermgeo@vermkv.rlp.de

    Wir weisen darauf hin, dass keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren besteht.

     
  9. Gewährleistung, Haftung
     

    Die VermKV stellt die Daten, Dienste und Produkte mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Für die Daten, Dienste und Produkte gelten in Bezug auf deren Verfügbarkeit und deren Qualität die durch VermKV in Produktbeschreibungen oder ähnlichem zugewiesenen Spezifikationen und Qualitätsmerkmale. Die VermKV übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste. Sie macht geplante Änderungen betreffend die Bereitstellung der Daten, Dienste und Produkte möglichst frühzeitig vor deren Umsetzung in geeigneter Weise bekannt, soweit davon auszugehen ist, dass die Änderungen aus Sicht des Antragstellers/Bestellers nicht nur unerheblich sind. Die Frist zwischen der Bekanntmachung einer wesentlichen Änderung und deren Umsetzung beträgt in der Regel mindestens drei Monate.

    Für Schäden, die durch die Nutzung der Daten, Dienste bzw. sonstigen Produkte entstehen, haftet die VermKV nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die VermKV aber auch bei einfacher Fahrlässigkeit; im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

     
  10. Datenschutz
     

    Die Kontaktinformationen des Antragstellers/Bestellers dürfen von der VermKV elektronisch gespeichert und in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzgesetz verarbeitet werden.

     
  11. Gerichtsstand
     

    Wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Daten und Dienste Koblenz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Rheinland-Pfalz.