Die Zerlegungsvermessung - auch Teilungsvermessung genannt - ist der katastertechnische Vorgang zur Bildung neuer Flurstücksgrenzen und dient zur Schaffung neuer Flurstücke. Sie ist damit eine Voraussetzung zur grundbuchrechtlichen Teilung eines Flurstückes. Der Verlauf der neuen Grenzen richtet sich nach den Wünschen der Eigentümer bzw. Erwerber. Die neuen Grenzpunkte werden mit Grenzmarken (Abmarkung) gekennzeichnet. Im Zuge der Vermessung werden die neuen Flurstücke in ihrer zukünftigen Form und Größe gebildet und mit neuen Flurstücksnummern versehen. Die Grundstückseigentümer können sich vor Ort in einem Grenztermin eingehend über den Grenzverlauf informieren, Hinweise geben und Bedenken äußern. In einer Niederschrift über den Grenztermin werden die Ergebnisse der Zerlegungsvermessung und der Abmarkung sowie ihre Bekanntgabe an die Beteiligten umfassend dokumentiert.
Die Höhe der Gebühren einer Zerlegungsvermessung richtet sich nach der Anzahl der neu zu bildenden Flurstücke, der Vermessungsfläche und dem Bodenwert des Flurstückes.
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