Hinweis


Bei dem Formular handelt es sich um eine erstmalige Kontaktaufnahme. Weitere Unterlagen (Legitimation, Kostenübernahmeerklärung, Einverständniserklärung) werden ggf. gesondert angefordert.

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Antrag auf Teilungsvermessung


Die Zerlegungsvermessung - auch Teilungsvermessung genannt - ist der katastertechnische Vorgang zur Bildung neuer Flurstücksgrenzen und dient zur Schaffung neuer Flurstücke. Sie ist damit eine Voraussetzung zur grundbuchrechtlichen Teilung eines Flurstückes. Der Verlauf der neuen Grenzen richtet sich nach den Wünschen der Eigentümer bzw. Erwerber. Die neuen Grenzpunkte werden mit Grenzmarken (Abmarkung) gekennzeichnet. Im Zuge der Vermessung werden die neuen Flurstücke in ihrer zukünftigen Form und Größe gebildet und mit neuen Flurstücksnummern versehen. Die Grundstückseigentümer können sich vor Ort in einem Grenztermin eingehend über den Grenzverlauf informieren, Hinweise geben und Bedenken äußern. In einer Niederschrift über den Grenztermin werden die Ergebnisse der Zerlegungsvermessung und der Abmarkung sowie ihre Bekanntgabe an die Beteiligten umfassend dokumentiert.

Die Höhe der Gebühren einer Zerlegungsvermessung richtet sich nach der Anzahl der neu zu bildenden Flurstücke, der Vermessungsfläche und dem Bodenwert des Flurstückes.

Im Rahmen des Beratungsprozesses wird durch das VermKA eine Kostenschätzung übermittelt.


Datenschutzerklärung


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Ort der Vermessung

Durch einen/mehrere Klick/s auf die Karte können Sie den Ort der Vermessung bestimmen.

Die Angaben zu den Katasterdaten werden durch die Auswahl aus dem ausgewählten Flurstück in der Karte übernommen.

Alternativ können Sie die Katasterdaten auch selbst eintragen.

Auf der Karte gewählte Katasterdaten

Bitte prüfen Sie die Richtigkeit der Angaben, auch wenn die Daten aus der Kartenanwendung übernommen wurden!



Kontaktdaten der antragstellenden und kostenpflichtigen Person

Weitere Angaben und Hinweise
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