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Auszüge und Daten aus der Bodenrichtwertkarte (historisch)


Dem Auszug aus den Bodenrichtwerten sind die Bodenrichtwerte zum jeweiligen Wertermittlungsstichtag zu entnehmen. Diese Bodenrichtwerte wurden gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB, der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der rheinland-pfälzischen Gutachterausschussverordnung ermittelt. Die Bodenrichtwerte für Bauflächen, für land- oder forstwirtschaftlich genutzte sowie sonstige Flächen werden alle zwei Jahre zum Stichtag 1. Januar neu ermittelt und veröffentlicht.

Die Bodenrichtwertkarte enthält neben der Begrenzungslinie der Bodenrichtwerte (Bodenrichtwertzone) die zugehörige Bodenrichtwertnummer. Die Bodenrichtwertdefinition enthält die Bodenrichtwertnummer, den Bodenrichtwert und die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks. Der Bodenrichtwert wird durch die wesentlichen wertbildenden Zustandsmerkmale definiert, welche in der dazugehörigen Anlage „Erläuterungen“ im Detail beschrieben sind.

 

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