Vermessungsrisse (Maßangaben NUR auf Anfrage) je Antrag 33,32 EUR zzgl. Arbeitsaufwand (mindestens eine Arbeitshalbstunde für 37,50 EUR, vgl. Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) lfd. Nr. 7.5 + 1AH).
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