Hinweis


Bei dem Formular handelt es sich um eine erstmalige Kontaktaufnahme. Weitere Unterlagen (Legitimation, Kostenübernahmeerklärung, Einverständniserklärung) werden ggf. gesondert angefordert.

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Antrag auf Grenzbestimmung


Die Grenzbestimmung dient der Rechtssicherheit mit den Grenznachbarn, der Bewahrung des Grenzfriedens und damit der dauerhaften Sicherung des Eigentums an Grund und Boden. Die Grenzbestimmung ist die amtliche Dokumentation des örtlichen Verlaufs einer bestehenden Flurstücksgrenze entsprechend ihrem Nachweis im Liegenschaftskataster. Dazu werden anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters die bestehenden Flurstücksgrenzen mit ihren Grenzpunkten in die Örtlichkeit übertragen. Die Grenzpunkte werden in der Örtlichkeit mit Grenzmarken (Abmarkung) gekennzeichnet. Die Grundstückseigentümerinnen und/oder Grundstückseigentümer können sich vor Ort in einem Grenztermin eingehend über den Grenzverlauf informieren, Hinweise geben und Bedenken äußern. In einer Niederschrift über den Grenztermin werden die Ergebnisse der Grenzermittlung und der Abmarkung sowie ihre Bekanntgabe an die Beteiligten umfassend dokumentiert.

Die Höhe der Gebühren einer Grenzbestimmung richtet sich nach der Anzahl der Grenzpunkte und dem Bodenwert des Flurstückes sowie der Nachbarflurstücke.

Im Rahmen des Beratungsprozesses wird durch das VermKA eine Kostenschätzung übermittelt.


Datenschutzerklärung


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Ort der Vermessung

Durch einen/mehrere Klick/s auf die Karte können Sie den Ort der Vermessung bestimmen.

Die Angaben zu den Katasterdaten werden durch die Auswahl aus dem ausgewählten Flurstück in der Karte übernommen.

Alternativ können Sie die Katasterdaten auch selbst eintragen.

Auf der Karte gewählte Katasterdaten

Bitte prüfen Sie die Richtigkeit der Angaben, auch wenn die Daten aus der Kartenanwendung übernommen wurden!



Kontaktdaten der antragstellenden und kostenpflichtigen Person

Weitere Angaben und Hinweise
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