Die Grenzbestimmung dient der Rechtssicherheit mit den Grenznachbarn, der Bewahrung des Grenzfriedens und damit der dauerhaften Sicherung des Eigentums an Grund und Boden. Die Grenzbestimmung ist die amtliche Dokumentation des örtlichen Verlaufs einer bestehenden Flurstücksgrenze entsprechend ihrem Nachweis im Liegenschaftskataster. Dazu werden anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters die bestehenden Flurstücksgrenzen mit ihren Grenzpunkten in die Örtlichkeit übertragen. Die Grenzpunkte werden in der Örtlichkeit mit Grenzmarken (Abmarkung) gekennzeichnet. Die Grundstückseigentümer können sich vor Ort in einem Grenztermin eingehend über den Grenzverlauf informieren, Hinweise geben und Bedenken äußern. In einer Niederschrift über den Grenztermin werden die Ergebnisse der Grenzermittlung und der Abmarkung sowie ihre Bekanntgabe an die Beteiligten umfassend dokumentiert.
Die Höhe der Gebühren einer Grenzbestimmung richtet sich nach der Anzahl der Grenzpunkte und dem Bodenwert des Flurstückes sowie der Nachbarflurstücke.
Im Rahmen des Beratungsprozesses wird durch das VermKA eine Kostenschätzung übermittelt.
Bei der Bearbeitung Ihres Antrags werden Ihre Daten automatisiert verarbeitet.
Mit der Nutzung diese Angebots stimmen Sie der elektronischen Verarbeitung Ihrer Daten zu. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Vorschriften des geltenden Datenschutzgesetzes. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutzerklärung.