Antrag auf Kaufpreisauskünfte für den Bereich mehrerer Gutachterausschüsse

Hinweis


Es handelt sich bei diesem Formular um eine erstmalige Kontaktaufnahme. Weitere Unterlagen (Legitimation, Kostenübernahmeerklärung, Einverständniserklärung) fordert die Geschäftsstelle bei Bedarf gesondert an.


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Die Daten der Kaufpreissammlung unterliegen dem Datenschutz. Nach § 14 Abs. 1 GAVO sind grundstücksbezogene Auskünfte aus der Kaufpreissammlung auf Antrag an folgende Personen und Stellen mit berechtigtem Interesse zu erteilen:

  • öffentliche Stellen nach § 2 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) und nach § 2 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes,
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige,
  • Sachverständige für Grundstückswertermittlung mit einer Zertifizierung durch eine hierzu nach dem Akkreditierungsstellengesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. 1 S. 2625) in der jeweils geltenden Fassung akkreditierte Stelle nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Nach § 14 Abs. 2 GAVO sind anderen Stellen und Personen Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nur in anonymisierter Form zu erteilen. Es muss sichergestellt sein, dass ein personifizierbarer Bezug aus dem Datensatz heraus nicht möglich ist (Art. 4 Nr. 5 DSGVO).

Das berechtigte Interesse (tatsächliches / wirtschaftliches Interesse / Zweck) ist durch den Nachweis der Auftragserteilung darzulegen und auf dem Antragsformular zu vermerken. Die Auskunft enthält keine Informationen zu EigentümerInnen.

Ansprechpartner für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind die örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Für landesweite bzw. regional übergreifende Auskünfte aus der Kaufpreissammlung ist der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz unter oga.rlp(at)vermkv.rlp.de zu kontaktieren.

Nehmen Sie bitte frühzeitig telefonischen Kontakt mit der örtlich zuständigen Geschäftsstelle auf, um Einzelheiten zur Wahl der Selektionskriterien, zur Zahl der zu erwartenden Datensätze und deren Merkmalen sowie zu den zu erwartenden Kosten zu erfahren. Bei bereichsübergreifenden Auskunftsbegehren kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle mit dem Schwerpunkt Ihrer Anfrage.

Hinweise:

Das berechtigte Interesse ist darzulegen. Die sachgerechte Verwendung muss gewährleistet erscheinen. Es bedarf eines schriftlichen Antrags mit der Erklärung, dass die übermittelten Daten nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie übermittelt worden sind.

Die Auskünfte werden in Listenform (Excel/Word/PDF) verschlüsselt per E-Mail oder als analoger Ausdruck übermittelt.

Die Kosten für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung richten sich nach Nr. 27 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis).

Die Gebührenhöhe bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Nutzen und dem Zeitaufwand. Die Mindestgebühr beträgt 51,00 EUR. Die Geschäftsstellen geben vor dem endgültigen Auftrag gerne eine unverbindliche Kostenschätzung ab. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige telefonische Kontaktaufnahme mit der zuständigen Geschäftsstelle.

Hier finden Sie die Informationen zu den Gebühren .

Datenschutzerklärung


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Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung dieses Antrags verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Zustimmung ist für die Antragstellung erforderlich.

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Angaben zur Kaufpreisauskunft
Wählen Sie „Gesamt Rheinland-Pfalz", wenn Sie landesweite Auswertungen benötigen. Wählen Sie „Einzelne Bereiche", um gezielt einen Gutachterausschuss-Bezirk auszuwählen.
Auswahl einzelner Gutachterausschuss-Bereiche
Wählen Sie den Gutachterausschuss-Bezirk, dessen Kaufpreisdaten Sie benötigen. Sie können optional einzelne Landkreise innerhalb des Bezirks eingrenzen.
Landkreise im Bezirk Osteifel-Hunsrück
Optional: Grenzen Sie die Auswahl auf bestimmte Landkreise ein. Ohne Auswahl werden alle Landkreise des Bezirks berücksichtigt.
Landkreise im Bezirk Rheinhessen-Nahe
Optional: Grenzen Sie die Auswahl auf bestimmte Landkreise ein. Ohne Auswahl werden alle Landkreise des Bezirks berücksichtigt.
Landkreise im Bezirk Rheinpfalz
Optional: Grenzen Sie die Auswahl auf bestimmte Landkreise ein. Ohne Auswahl werden alle Landkreise des Bezirks berücksichtigt.
Landkreise im Bezirk Westeifel-Mosel
Optional: Grenzen Sie die Auswahl auf bestimmte Landkreise ein. Ohne Auswahl werden alle Landkreise des Bezirks berücksichtigt.
Landkreise im Bezirk Westerwald-Taunus
Optional: Grenzen Sie die Auswahl auf bestimmte Landkreise ein. Ohne Auswahl werden alle Landkreise des Bezirks berücksichtigt.
Landkreise im Bezirk Westpfalz
Optional: Grenzen Sie die Auswahl auf bestimmte Landkreise ein. Ohne Auswahl werden alle Landkreise des Bezirks berücksichtigt.
Berechtigung und Kostenübernahme
Die Kaufpreissammlung unterliegt dem Datenschutz. Bitte geben Sie Ihre Berechtigung und die Kostentragung an.
Die Daten der Kaufpreissammlung unterliegen dem Datenschutz. Der Nachweis der Berechtigung ist durch Auftragserteilung zu belegen.
Genaue Angabe erforderlich
z. B. Chartered Surveyor. Bitte fügen Sie am Ende des Formulars einen entsprechenden Nachweis (PDF) bei.
Verpflichtungserklärung erforderlich
  1. Vorlage herunterladen, ausfüllen unf unterschreiben: PDF-Datei Verpflichtungserklärung PDF, 644kB, Datei ist barrierefrei/barrierearm
  2. Scannen oder gut lesbar fotografieren (mind. 300 dpi).
  3. Durch Klick auf "Hochladen" die fertige Datei hochladen

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Erlaubte Formate: PDF, JPG, PNG, DOC, DOCX.

Maximale Dateigröße: 5 MB.

Maximal 3 Dateien.

Die Mindestgebühr beträgt 51,00 EUR. Wählen Sie „Nein", wenn ein Dritter (z. B. Auftraggeber, Behörde) die Kosten übernimmt – in diesem Fall ist eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung beizufügen.
Kostenübernahmeerklärung erforderlich
  1. Vorlage herunterladen, ausfüllen unf unterschreiben: PDF-Datei Kostenübernahmeerklärung PDF, 633 kB, Datei ist barrierefrei/barrierearm
  2. Scannen oder gut lesbar fotografieren (mind. 300 dpi).
  3. Durch Klick auf "Hochladen" die fertige Datei hochladen

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Erlaubte Formate: PDF, JPG, PNG, DOC, DOCX.

Maximale Dateigröße: 5 MB.

Maximal 3 Dateien.

Welche Kaufpreisdaten benötigen Sie?
Geben Sie Auswertungszeitraum und die Art des Grundstücks an. Nach Ihrer Auswahl erscheinen weitere Kriterien
Geben Sie den gewünschten Auswertungszeitraum als Jahreszahlen an, z. B. „2018–2023" oder „01/2020–12/2022". Die Kaufpreissammlung umfasst Daten ab dem Jahr der jeweiligen Ersterfassung.
Wählen Sie die Grundstücksart, nach der die Kaufpreissammlung gefiltert werden soll. Nach Ihrer Auswahl erscheinen weitere Unterkriterien zur genaueren Eingrenzung
Angaben zu den unbebauten Grundstücken Baureifes Land: Grundstücke, die nach öffentlichem Baurecht sofort bebaubar sind. | Rohbauland: Flächen, die für eine Bebauung vorgesehen, aber noch nicht erschlossen sind. | Bauerwartungsland: Flächen, bei denen eine Bebauung nach dem Flächennutzungsplan absehbar ist.
Angaben zum unbebauten baureifen Land
Angaben zu den Flächen der Land- und Forstwirtschaft
Sonstige Angaben zur Forstlandwirtschaft
Angaben zu den bebauten Grundstücken Wählen Sie die Gebäudeart, die dem Kaufobjekt entspricht. Bei gemischter Nutzung (Wohnen + Gewerbe) wählen Sie bitte „gemischte Nutzungen". Für sonstige Nutzungen können Sie die genaue Art im Freitextfeld angeben.
Angaben zum Ein-, Zweifamilienhaus
Sonstige Angaben zu den beabuten Grundstücken
Angaben zum Wohnungs- und Teileigentum
Angaben zum Wohnungseigentum Erstverkauf aus Neubau: Erstmalige Veräußerung nach Fertigstellung. | Erstverkauf aus Umwandlung: Erstmalige Veräußerung nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. | Weiterverkauf: Alle weiteren Verkäufe.
Art der Erbbaurechte Bebautes Erbbaurecht: Erbbaurecht an bebautem Grundstück. | Unbebautes Erbbaurecht: Erbbaurecht ohne Bebauung. | Erbbaugrundstück: Das mit einem Erbbaurecht belastete Grundstück selbst.
Ihre Kontaktdaten
An diese Adresse schicken wir die Bestätigung und Rückfragen zur Antragstellung.
Optional. Geben Sie den Namen Ihres Unternehmens oder Ihrer Behörde an, wenn Sie im gewerblichen oder dienstlichen Auftrag handeln.
Geben Sie Ihren Vornamen an.
Geben Sie Ihren Nachnamen an.
Geben Sie den Straßennamen ohne Hausnummer an.
Geben Sie Ihre Hausnummer ein, ggf. mit Zusatz (z. B. 10 a).
Wählen Sie das Land aus, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein.
Geben Sie den Namen Ihrer Stadt oder Gemeinde ein.
Format: z. B. +49 261 492-555 oder 0123-456789
Geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein. An diese Adresse erhalten Sie eine Bestätigung.
Weitere Angaben und Hinweise (optional)
Hier können Sie weitere Eingrenzungen angeben, die bei der Auswahl der Datensätze berücksichtigt werden sollen, z. B.:
  • Wohnfläche: z. B. „60–120 m²"
  • Baujahr: z. B. „1990–2010"
  • Grundstücksgröße: z. B. „300–800 m²"
  • Abweichender Rechnungsempfänger
  • Besondere Wünsche zur Datenlieferung (Format, Verschlüsselung)
Maximal 2000 Zeichen sind erlaubt.

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Optional können Sie weitere Unterlagen beifügen, z. B.: einen Auftrag des Auftraggebers als Nachweis des berechtigten Interesses, Kartenskizzen zur Gebietsabgrenzung oder Auszüge aus dem Flächennutzungsplan.