Die Liegenschaftskarte beschreibt bildlich die Lage und Form der Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) mit weiteren Elementen aus den Bereichen Topographie, Nutzungsarten, Vermessungspunkten, Gelände. Umgangssprachlich wird die Liegenschaftskarte auch als Flurkarte bezeichnet.
Die Übermittlung der Daten der Liegenschaftskarte kann sowohl analog als auch digital erfolgen.
Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte kann auch Grundlage für einen Lageplan zur Bauvorlage gemäß § 2 Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) sein.
Die Daten der Liegenschaftskarte können auch digital bereitgestellt werden (Bestandsdatenauszug). Der Inhalt der Auszüge kann selektiv zur Verfügung gestellt werden. Standardformat für die Übermittlung der Bestandsdaten ist die NAS (Normbasierte Austauschschnittstelle).
Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster und Auszüge daraus erhalten Sie beim örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasteramt sowie den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Rheinland-Pfalz und den Kommunalverwaltungen (Verbandsgemeinden, Städte, Landkreise) für den Bereich Ihrer Niederlassung Ihr jeweiliges Gebiets.
Darüber hinaus geben Ihnen die Vermessungs- und Katasterämter und ÖbVI fachliche Auskünfte zu den Dateninhalten des Liegenschaftskatasters.
| Ausgabeformat | DIN-Format | Preis |
|---|---|---|
| als Druck oder PDF (je Ausfertigung) | bis DIN A3 | 28,00 EUR1 |
| als Druck oder PDF (je Ausfertigung) | größer DIN A3 bis DIN A0 | 51,00 EUR2 |
| Ausgabeformat | DIN-Format | Preis |
|---|---|---|
| als Druck oder PDF (je Ausfertigung) | bis DIN A3 | 32,20 EUR2 |
| als Druck oder PDF (je Ausfertigung) | größer DIN A3 bis DIN A0 | 58,65 EUR2 |
1 inklusive voller Umsatzsteuersatz
2 umsatzsteuerfrei
Für die Bereitstellung wird eine Mindestgebühr in Höhe von 28,00 EURO je Antrag erhoben.
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