Die Verschmelzung von Flurstücken ist die Bildung eines neuen Flurstückes durch Zusammenfassen nebeneinanderliegender Flurstücke, die im grundbuchrechtlichen Sinne ein Grundstück darstellen.
Über die Voraussetzungen zur Durchführung einer Verschmelzung informiert Sie das örtlich zuständige Vermessungs- und Katasteramt.
Wir prüfen für Sie die Voraussetzungen für die Flurstücksverschmelzung bzw. Grundstücksvereinigung. Sollten diese nicht gegeben sein, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung. Sollte eine Grundstücksvereinigung nötig sein, muss ein Vereinigungsantrag in einer Servicestelle unterschrieben werden. Das örtlich zuständige Vermessungs- und Katasteramt wird Sie kontaktieren.
Die Höhe der Gebühren einer Flurstücksverschmelzung richtet sich nach der Anzahl der neu zu bildenden Flurstücke.
Im Rahmen des Beratungsprozesses wird durch das VermKA eine Kostenschätzung übermittelt.
Bei der Bearbeitung Ihres Antrags werden Ihre Daten automatisiert verarbeitet.
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