Liegenschaftsvermessungen dienen der Fortführung des Liegenschaftskatasters und umfassen vor allem Arbeiten zur Bildung neuer Flurstücke (Zerlegung, Sonderung), Ermittlung bestehender Flurstücksgrenzen (Grenzbestimmung, Grenzfeststellung), Erfassung von Gebäuden oder Veränderungen an Gebäuden (Gebäudeeinmessung) sowie Aktualisierung und Weiterentwicklung des Liegenschaftskatasters.
Eine Liegenschaftsvermessung (Grundstückvermessung) wird auf Antrag der Grundstückseigentümer, eines/einer Berechtigten oder von Amts wegen durchgeführt.
Die Kennzeichnung von Flurstücksgrenzen durch Grenzmarken (Abmarkung) ist Bestandteil der Liegenschaftsvermessung.
Liegenschaftsvermessungen sind hoheitliche Aufgaben. Das örtlich zuständige Vermessungs- und Katasteramt bietet eine umfassende Beratung über Umfang und Kosten der Liegenschaftsvermessung. Der Umfang der Vermessungsleistung ergibt sich nicht nur aus dem Zweck der Vermessung, sondern auch aus der Qualität des Katasternachweises.
Hoheitliche Vermessungen führen auch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Rheinland-Pfalz durch.