Die Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters erfolgt durch die Servicestellen der Vermessungs- und Katasterämter und des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation in Form der Gewährung von Einsicht, der Erteilung von Auskünften und der Überlassung von analogen oder digitalen Auszügen.
Daneben erhalten Sie auch bei zahlreichen Kommunen und den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren Einsicht ins Liegenschaftskataster.