Der Premiumdienst ist ein kostenpflichtiger geschützter Darstellungsdienst. Im Premiumdienst werden für den Fachanwender detaillierte Angaben zu den beschreibenden Merkmalen des jeweiligen Bodenrichtwertgrundstücks (z. B. erschließungsbeitragsrechtlicher Zustand, Grundstücksgröße, Bodengüte) zur Verfügung gestellt. Er umfasst auch historische Bodenrichtwerte zu zurückliegenden Stichtagen. Der Zugriff auf den Premiumdienst ist in 30 Bereiche (Landkreise / kreisfreie Städte) unterteilt und kann für einen oder mehrere Bereiche erworben werden. Seine Nutzung kann durch Ausfüllen des nachfolgenden digitalen Formulars beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz beantragt werden.
Musterbild:
Weitere Infromationen und eine Anleitung zum Bodenrichtwert - Premiumdienst im Geoportal.rlp finden Sie hier:
| Anzahl Bereiche | Gebühr1 [€] | Anzahl Bereiche | Gebühr1 [€] |
|---|---|---|---|
| 1 | 121,00 | 13 | 1214,36 |
| 2 | 237,40 | 14 | 1275,58 |
| 3 | 349,21 | 15 | 1332,21 |
| 4 | 456,41 | 16 | 1384,24 |
| 5 | 559,02 | 17 | 1431,67 |
| 6 | 657,03 | 18 | 1474,51 |
| 7 | 750,44 | 19 | 1512,74 |
| 8 | 839,26 | 20 | 1546,38 |
| 9 | 923,47 | 21 | 1575,42 |
| 10 | 1003,09 | 22 | 1599,86 |
| 11 | 1078,11 | 23 | 1619,71 |
| 12 | 1148,53 | 24 | 1634,95 |
| ab 25 | 1660,00 |
1 Alle angegebenen Gebühren sind umsatzsteuerfrei. Grundlage dafür sind das Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 03.12.1974 (GVBl. S. 578) sowie die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 3. Juni 2024.
Hinweis: Die Gebühr gilt nur bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Bereiche. Werden zu einem späteren Zeitpunkt weitere Bereiche beantragt, werden die Gebühren erneut ab dem ersten Bereich erhoben.
Der Erwerb der Bereiche enthält nur den jeweiligen Stichtag. Einmal erworbene Bereiche bleiben dauerhaft nutzbar.
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