ALKIS (ohne Personen- und Bestandsdaten)

Informationen

 

Die Liegenschaftszahlen, also die Messwerte und Maße einschließlich der Koordinaten, die für die geometrische Bestimmung der Flurstücke ermittelt wurden, sind zu unterschiedlichen Zeitepochen entstanden. Sie können unter Umständen aus einem mehr als hundert Jahre zurückliegenden Zeitraum stammen. Zu ihrer Ermittlung wurden entsprechend der jeweiligen Entwicklung in der Vermessungstechnik unterschiedliche Messgeräte und Messverfahren angewendet. Die Liegenschaftszahlen sind deshalb mit Messungenauigkeiten behaftet, die trotz sorgfältiger Arbeitsweise zum Zeitpunkt der Ermittlung technisch unvermeidbar waren. Die Verwendung der Liegenschaftszahlen, insbesondere die Rückübertragung in die Örtlichkeit, bedarf daher der sachverständigen Wertung.

Liegenschaftszahlen dürfen von Ihnen nicht für Aussagen zu einem Grenzverlauf in der Örtlichkeit verwendet werden, da die Bestimmung von Flurstücksgrenzen, als amtliche Aussage zum Verlauf einer bestehenden Flurstücksgrenze, nur im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens mit vermessungstechnischer und liegenschaftsrechtlicher Wertung insbesondere der Liegenschaftszahlen erfolgen kann. Für eine Grenzbestimmung stehen Ihnen die Vermessungs- und Katasterämter sowie die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zur Verfügung.
Die Vermessungs- und Katasterverwaltung übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, einschließlich der Ansprüche Dritter, die aus den von Ihnen mit Hilfe der Liegenschaftszahlen durchgeführten Vermessungsarbeiten (z. B. Projektabsteckung, Leitungsdokumentation) entstehen.

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