Hinweis


Bei dem Formular handelt es sich um eine erstmalige Kontaktaufnahme. Weitere Unterlagen (Legitimation, Kostenübernahmeerklärung, Einverständniserklärung) werden ggf. gesondert angefordert.

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Antrag auf Gebäudeeinmessung


Hat sich der Gebäudebestand auf einem Flurstück verändert (Neubau, Grundrissveränderung), so ist der jeweilige Grundeigentümer verpflichtet, bis spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaues die Gebäudeeinmessung auf seine Kosten zu beantragen. Durch die Gebäudeeinmessung wird das Liegenschaftskataster auf dem Laufenden gehalten. Unterbleibt eine Antragstellung, kann vom zuständigen Vermessungs- und Katasteramt die Einmessung der Gebäude auf Kosten derjenigen vorgenommen werden, die zum Zeitpunkt der Einmessung das Eigentum oder das Erbbaurecht innehaben.
Öffentliche Vermessungsstellen messen die Gebäude nach Ihrer Fertigstellung ein, tragen sie in die Liegenschaftskarte ein und weisen sie im Liegenschaftskataster nach.

Weitere Informationen hierzu, auch zu den Kosten der Gebäudeeinmessung, finden Sie im Merkblatt zur Gebäudeeinmessungspflicht, 01/2023, barrierefrei(127 KB).

Die Gebührenhöhe berechnet sich nach dem Normierungsfaktor (ermittelt aus umbauten Raum) der Gebäude oder der baulichen Veränderungen.

Im Rahmen des Beratungsprozesses wird durch das VermKA eine Kostenschätzung übermittelt.



Datenschutzerklärung


Bei der Bearbeitung Ihres Antrags werden Ihre Daten automatisiert verarbeitet.

Mit der Nutzung diese Angebots stimmen Sie der elektronischen Verarbeitung Ihrer Daten zu. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Vorschriften des geltenden Datenschutzgesetzes. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutzerklärung.


Ort der Vermessung

Durch einen/mehrere Klick/s auf die Karte können Sie den Ort der Vermessung bestimmen.

Die Angaben zu den Katasterdaten werden durch die Auswahl aus dem ausgewählten Flurstück in der Karte übernommen.

Alternativ können Sie die Katasterdaten auch selbst eintragen.

Auf der Karte gewählte Katasterdaten

Bitte prüfen Sie die Richtigkeit der Angaben, auch wenn die Daten aus der Kartenanwendung übernommen wurden!



Kontaktdaten der antragstellenden und kostenpflichtigen Person
Abweichende Gebäudeeigentümerdaten

Weitere Angaben und Hinweise
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