Hinweis

Bei dem Formular handelt es sich um eine erstmalige Kontaktaufnahme. Weitere Unterlagen (Legitimation, Kostenübernahmeerklärung, Einverständniserklärung) werden ggf. gesondert angefordert.

Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder (Pflichtfelder) aus!


Antrag auf Gebäudeeinmessung


Hat sich der Gebäudebestand auf einem Flurstück verändert (Neubau, Grundrissveränderung), so ist der jeweilige Grundeigentümer verpflichtet, bis spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaues die Gebäudeeinmessung auf seine Kosten zu beantragen. Durch die Gebäudeeinmessung wird das Liegenschaftskataster auf dem Laufenden gehalten. Unterbleibt eine Antragstellung, kann vom zuständigen Vermessungs- und Katasteramt die Einmessung der Gebäude auf Kosten derjenigen vorgenommen werden, die zum Zeitpunkt der Einmessung das Eigentum oder das Erbbaurecht innehaben.
Öffentliche Vermessungsstellen messen die Gebäude nach Ihrer Fertigstellung ein, tragen sie in die Liegenschaftskarte ein und weisen sie im Liegenschaftskataster nach.

Weitere Informationen hierzu, auch zu den Kosten der Gebäudeeinmessung, finden Sie im Merkblatt zur Gebäudeeinmessungspflicht, 01/2023, barrierefrei(127 KB).

Die Gebührenhöhe berechnet sich nach dem Normierungsfaktor (ermittelt aus umbauten Raum) der Gebäude oder der baulichen Veränderungen.

Im Rahmen des Beratungsprozesses wird durch das VermKA eine Kostenschätzung übermittelt.

Bei der Bearbeitung Ihres Antrags werden Ihre Daten automatisiert verarbeitet.

Mit der Nutzung diese Angebots stimmen Sie der elektronischen Verarbeitung Ihrer Daten zu. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Vorschriften des geltenden Datenschutzgesetzes. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutzerklärung.


Die eingegebenen Daten werden im Rahmen der Bearbeitung Ihres Anliegens elektronisch verarbeitet und gespeichert

Bitte klicken Sie das Kästchen an, um der Datenschutzerklärung zuzustimmen
Ort der Vermessung

Durch einen/mehrere Klick/s auf die Karte können Sie den Ort der Vermessung bestimmen.

Die Angaben zu den Katasterdaten werden durch die Auswahl aus dem ausgewählten Flurstück in der Karte übernommen.

Alternativ können Sie die Katasterdaten auch selbst eintragen.

Auf Karte gewählte Katasterdaten des Antragsobjektes
Bitte geben Sie die Gemarkungsnummer ein
Bitte geben Sie die Flurnummer ein
Bitte geben Sie den Zähler eines Flustückes ein
Bitte geben Sie den Nenner eines Flustückes ein
Bitte geben Sie das vollständige Flustückskennzeichen ein (mehrere Flurstücke bitte durch Kommas getrennt auflisten)
Bitte geben Sie den Gemeindenamen des Antragsortes ein
Bitte geben Sie die Lage bzw. Straße und Haunummer des Antragsortes ein

Bitte prüfen Sie die Richtigkeit der Angaben, auch wenn die Daten aus der Kartenanwendung übernommen wurden!

Abweichende Antragsberechtigung
Kontaktdaten der antragstellenden und kostenpflichtigen Person
Pflichtfeld Sind Sie der zur Einmessung gesetzlich verpflichtete Gebäudeeigentümer? *
Abweichende Gebäudeeigentümerdaten
Weitere Angaben und Hinweise
Maximal 2000 Zeichen sind erlaubt
Es werden max. 3 Dateien unterstützt. Dateigröße: max. 5 MB. Dateiformate: jpg, jpeg, png, pdf, doc, docx